Terrassenüberdachung Genehmigung in Niedersachsen ✓
Brauche ich eine Pergola-Baugenehmigung in Niedersachsen? Diese Frage stellen sich viele Menschen, die in Niedersachsen leben und ihren Außenbereich verschönern wollen. Eine Pergola bietet viele Vorteile, doch die Frage nach eventuellen Baugenehmigungen ist stets aktuell.
Wir von PERGOLUX können Ihnen weiterhelfen, wenn Sie sich nach einer Pergola-Baugenehmigung in Niedersachsen erkundigen möchten. Als Ihr Profi in Sachen Pergolen sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner. Erfahren Sie jetzt, ob Sie eine Pergola-Genehmigung in Niedersachsen benötigen oder nicht!
Wie sind Pergola-Baugenehmigungen in Niedersachsen geregelt?
Pergolen, Terrassenüberdachungen und Wintergärten bieten eine Vielzahl an Vorteilen. Sie ermöglichen es Ihnen, selbst bei Wind und Wetter Zeit in Ihrem Außenbereich zu verbringen. So sind Sie vor der Witterung geschützt und können im Freien entspannen. Daher werden Pergolen immer beliebter.
Doch wie ist es mit der Pergola-Baugenehmigung in Niedersachsen geregelt? Jedes Bundesland hat andere Vorschriften zu diesem Thema. Für eine Terrassenüberdachung in Niedersachsen gelten für Baugenehmigungen folgende Regeln:
- Pergola-Baugenehmigungen in Niedersachsen sind bis zu einer Grundfläche von 30 Quadratmetern nicht nötig.
- 3 Meter Abstand zu Nachbargrenzen sind Pflicht.
- Vorschriften zu Bauwerk und Brandschutz durch die niedersächsische Bauordnung müssen in jedem Fall eingehalten werden.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Niedersachsen bauen: So klappt es
Wollen Sie eine Pergola ohne Baugenehmigung in Niedersachsen bauen? Das ist möglich. Sie dürfen nur die Mindestgröße der baugenehmigungsfreien Bauwerke nicht überschreiten. Die maximal erlaubte Fläche liegt bei 30 Quadratmetern. Somit haben Sie auch dann, wenn Sie eine Pergola ohne Baugenehmigung in Niedersachsen bauen, noch genug Platz.
Soll die Pergola jedoch eine größere Grundfläche haben, dann müssen Sie eine Pergola-Baugenehmigung in Niedersachsen beantragen. Dazu ist der Gang zum Bauamt Ihrer Gemeinde nötig. Dort erhalten Sie auch weitere relevante Informationen zu Ihrem Bauvorhaben.
Pergola-Baugenehmigung in Niedersachsen: So bauen Sie eine Pergola vorschriftsgemäß
Ganz gleich, ob Ihre Pergola einer Baugenehmigung in Niedersachsen bedarf oder nicht: Sie müssen die Vorschriften der niedersächsischen Bauordnung kennen. Darunter fallen alle Auflagen, die Sie beim Bau berücksichtigen müssen. Bei dem Kauf von PERGOLUX Pergolen erfahren Sie, ob Ihre gewünschte Pergola diesen Anforderungen gerecht wird. So sind Sie auf der sicheren Seite beim Bau einer Pergola.
- Zunächst geht es um die Stützen. Sie müssen ausreichend gegen Stoßkräfte und Feuchtigkeit geschützt sein. Zudem ist es wichtig, dass tragende Stützen standsicher sind – vor allem im Fall eines Brands. Auch der Brandschutz Ihres Hauses spielt eine Rolle. Er kann erfordern, dass der Baustoff der Stützen Ihrer Pergola widerstandsfähig gegen Feuer
- Und was ist beim Dach der Pergola zu beachten? Es muss widerstandsfähig gegen strahlende Wärme von außen sowie gegen Flugfeuer sein. Bei lichtdurchlässigen Bedachungen wie einem Glasdach darf das Feuer nicht auf andere Gebäudeteile oder Nachbargebäude übergehen.
- Zudem ist der Grenzabstand zu beachten – selbst dann, wenn Ihre Pergola keiner Baugenehmigung in Niedersachsen bedarf. Sie besagt, dass der Abstand zwischen Pergola und der Nachbarsgrenze mindestens drei Meter betragen muss. Sie können in Ausnahmefällen jedoch auch näher an der Grenze bauen. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn Ihr Außenbereich nicht allzu groß ist. Dann sollten Sie Ihre Nachbarn um eine schriftliche Erlaubnis bitten. Auf diese Weise sind Sie im Fall von Streitigkeiten geschützt.
So beantragen Sie eine Baugenehmigung für eine Pergola in Niedersachsen
Wollen Sie eine Pergola mit Baugenehmigung in Niedersachsen bauen? Wir zeigen Ihnen, wie das geht. Bringen Sie unbedingt ein ausgefülltes Bauantragsformular, den Grundriss und die Baubeschreibung Ihrer gewünschten Pergola sowie einen Auszug aus der Flurkarte mit. Darüber hinaus benötigen Sie den Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken. Diesen erhalten Sie beim Katasteramt. Das Bauantragsformular erhalten Sie meist online beim zuständigen Bauamt.
Damit Sie eine Pergola-Baugenehmigung in Niedersachsen erhalten, müssen Sie für den Antrag bezahlen. Dieser Betrag liegt oft zwischen 60 und 120 Euro. Allerdings kann das je nach individuellen Besonderheiten variieren. Bei Ausnahmeregelungen können hohe Extra-Kosten anfallen. Somit ist eine persönliche Beratung durch die Behörde unverzichtbar.
Auch dann, wenn Sie keine Pergola-Baugenehmigung in Niedersachsen benötigen, um eine Pergola in Ihrem Garten zu errichten, sollten Sie darüber nachdenken, das Bauamt aufzusuchen. Dies gibt Ihnen bei Ihrem Bauvorhaben mehr Sicherheit. So müssen Sie sich keine Sorge um etwaige Bußgelder machen, und niemand kann fordern, dass Sie die Pergola entfernen, nachdem Sie sie gebaut haben. Schließlich kann es auch nach dem Bau zu Beschwerden von verschiedenen Seiten kommen. Mit dem schriftlichen Einverständnis des Bauamts sind Sie gegen solche Fälle abgesichert.
Pergola-Baugenehmigung in Niedersachsen: Bei PERGOLUX finden Sie optimale Modelle
Bevor Sie sich für den Kauf einer Garten Pergola entscheiden, sollten Sie also abklären, ob Sie eine Pergola-Genehmigung für Niedersachsen benötigen. Nach der Baugenehmigung geht es dann an den Kauf. Die Pergolen von PERGOLUX werden aus hochwertigen Materialien hergestellt und wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn es um Pergolen für Ihren Außenbereich geht. Überzeugen Sie sich von der hohen Qualität und der herausragenden Optik.
Haben Sie noch Fragen zur Terrassenüberdachung-Genehmigung in Niedersachsen? Oder können wir Ihnen zu einem anderen Thema weiterhelfen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie jetzt Kontakt via Videocall, Chat oder Telefon mit uns auf: Wir sind gerne für Sie da!